Hinweise zum Thema -Tierleid melden-

Hilfe zur Selbsthilfe

Wir können leider nicht jeder Tierleidsmeldung persönlich nachgehen, so daß wir Ihnen auf dieser Seite Hilfestellung geben möchten, wie Sich sich am Tierleidsort verhalten können.

1. Dokumentieren

  • Sammeln Sie nach Möglichkeit Beweise in Form von Fotos oder Videos.

2. Bericht schreiben

  • Halten Sie Ihre Beobachtung schriftlich fest.
  • Notieren Sie den Ort sowie die Uhrzeit und das Datum.
  • Falls möglich: Benennen Sie weitere Zeugen.

3. Was gilt als Tierquälerei?

  • Im Paragraph 17 des Tierschutzgesetzes liest sich folgendes:
  • Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
  • 1. ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder
  • 2. einem Wirbeltier
  • a)
  • aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder
  • b)
  • länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden
  • zufügt.

4. Veterinäramt und/oder Polizei verständigen

  • Verstößt die Tierhaltung gegen geltendes Tierschutzrecht?
  • Ein Anruf beim Veterinäramt genügt und der zuständige Amtstierarzt geht Hinweisen einer Tierwohlgefährdung nach. Unterläßt er es, macht er sich eventuell selbst strafbar (§ 17 TierSchG).
  • Anruf bei der Polizei
  • Links zu den Veterinärämtern Deutschlands